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   BVerwG, 02.03.1983 - 7 B 73.82   

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https://dejure.org/1983,5849
BVerwG, 02.03.1983 - 7 B 73.82 (https://dejure.org/1983,5849)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1983 - 7 B 73.82 (https://dejure.org/1983,5849)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1983 - 7 B 73.82 (https://dejure.org/1983,5849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Förderungswürdigkeit nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG) - Zulässigkeit einer Artendifferenzierung nach Spezialbetrieben - Geltung eines güterbezogenen und leistungsbezogenen Artbegriffs im Großhandelsbereich - Berücksichtigungsfähigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1983, 1696
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 32.81

    Investitionszulage für Güterverkehrsbetriebe - Artendifferenzierung bei

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1983 - 7 B 73.82
    Wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 32.81 - (Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 12) grundsätzlich entschieden hat, läßt die typisierende Betrachtungsweise des § 2 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1973 eine Artendifferenzierung nach Spezialbetrieben zu, wenn diese als solche im Wirtschaftsverkehr anerkannt sind und sich für vergleichbare Betriebstätten die Frage der Regelmäßigkeit überregionalen oder regionalen Absatzes einheitlich beantworten läßt, so daß nach der Verkehrsauffassung die Annahme einer eigenständigen Güter- oder Leistungsart gerechtfertigt ist.

    Das Erfordernis des § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1973, das "in der Betriebstätte" Güter oder Leistungen erbracht werden, ist nicht streng räumlich, sondern so zu verstehen, daß ein hinreichender Bezug zur Betriebstätte ausreicht (vgl. Urteil des Senatsvom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 32.81 - a.a.O.;Beschluß vom 21. Januar 1983 - BVerwG 7 B 154.82 -).

  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80

    Erfassung der Fälle der Exportsubstitution durch das Merkmal "überregional

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1983 - 7 B 73.82
    Der Senat hat in seinemUrteil vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 2.80 - (Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 10) dargelegt, daß die für den Artbegriff zugrunde zu legende typisierende Betrachtungsweise alle Gesichtspunkte ausschließt, die nicht das Leistungs- und Güterangebot als solches betreffen, sondern auf Umstände abstellen, die nur die Art und Weise der Leistungserbringung im konkreten Einzelfall betreffen.
  • BVerwG, 21.01.1983 - 7 B 154.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebstätte im Sinne des

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1983 - 7 B 73.82
    Das Erfordernis des § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1973, das "in der Betriebstätte" Güter oder Leistungen erbracht werden, ist nicht streng räumlich, sondern so zu verstehen, daß ein hinreichender Bezug zur Betriebstätte ausreicht (vgl. Urteil des Senatsvom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 32.81 - a.a.O.;Beschluß vom 21. Januar 1983 - BVerwG 7 B 154.82 -).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 146/87

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtgewährung von Investitionszulage

    Nach dem Vorbringen des Klägers im vorliegenden Rechtsstreit waren die noch bestehenden Verbindungen zwischen den Teilen seines aus Hotel- und Gaststättenbetrieb einerseits und Spirituosenhandel andererseits bestehenden Betriebes so gering, daß von selbständigen Betriebsstätten im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1977 auszugehen war (vgl. dazu HessVGH BB 1983, 1696; vgl. auch BFH BStBl II 1983, 689).
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